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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Rheinland-Pfalz 99015013012000, 99015013012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015013012000, 99015013012000

Leistungsbezeichnung

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beiblatt (Synonym), Handycap (Synonym), Ermäßigung (Synonym), behindert (Synonym), Sondermarke (Synonym), unentgeltliche Beförderung (Synonym), Fahrmarke (Synonym), schwerbehindert (Synonym), Freimarke (Synonym), Wertmarke (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Ausweis (Synonym), Behinderung (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Kfz-Steuer (Synonym), Schwerbehindertenausweis (Synonym), Freifahrtschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im ÖPNV oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Bei bestimmten Merkzeichen kann eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

Volltext

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl eine Befreiung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
  • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 53,- € für ein halbes und 104,- € für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: wenige Tage
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Frist

Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • ganzer Leistungstitel:
  • Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck (zweifarbiger Ausweis) mit mind. einem der Merkzeichen G, aG, Bl, H, Gl
  • Beiblatt mit Wertmarke berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Beiblatt ohne Wertmarke berechtigt zur Ermäßigung der Kfz-Steuer
  • Kosten für Wertmarke: 46 € mit Gültigkeit für ein halbes Jahr, 91 € mit Gültigkeit für ein ganzes Jahr
  • für bestimmte Merkzeichen und Bezieher von Sozialleistungen entfällt der Eigenanteil für die Wertmarke

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Formulare

Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.