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Denkmalpflege

Rheinland-Pfalz 99033013080000, 99033013080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033013080000, 99033013080000

Leistungsbezeichnung

Denkmalpflege

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmal (Synonym), Kulturdenkmäler (Synonym), Restaurierung (Synonym), Geschichte (Synonym), Denkmäler (Synonym), Konservierung (Synonym), Renovierung (Synonym), historisch (Synonym), Kulturschätze (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Archäologie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Fachlich freigegeben durch

MWWK

Teaser

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.

Volltext

Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.

Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.

Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die

  • Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
  • Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
  • an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in

  • Baudenkmalpflege
  • Bodendenkmalpflege – Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.

Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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