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Abfallgebühr zahlen

Rheinland-Pfalz 99001001002000, 99001001002000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001001002000, 99001001002000

Leistungsbezeichnung

Abfallgebühr zahlen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Abfallpreise (Synonym), kommunale Abgaben (Synonym), Gebührenbescheid (Synonym), Entsorgung (Synonym), Gebühren (Synonym), Müll (Synonym), Abfallgebühr (Synonym), Müllgebühren (Synonym), Festsetzung (Synonym), Müllpreise (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2019

Fachlich freigegeben durch

MUEEF

Teaser

Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

Volltext

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

Kosten

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer erhalten Sie von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Ansprechpunkt

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Formulare

nicht vorhanden

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