Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)

Rheinland-Pfalz 99110043095000, 99110043095000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110043095000, 99110043095000

Leistungsbezeichnung

Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Geflügel (Synonym), H5N8 (Synonym), Vogel (Synonym), Geflügelpest (Synonym), Aviäre Influenza (Synonym), Vogelgrippe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

öffentliche Bekanntmachung (095)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Statistische Auswertungen (2090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Teaser

Wenn Sie einen Verdacht auf Vogelgrippe haben, nutzen Sie die nachfolgend bereit gestellten Informationen und melden Sie dies der zuständigen Stelle. Diese kann den Verdacht prüfen und im Falle einer Bestätigung dies öffentlich bekannt geben und weitere Maßnahmen veranlassen.

Volltext

Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Verhalten bei Verdacht auf Vogelgrippe (bei Tier und Mensch)

Die zuständigen Veterinärämter sind bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Hausgeflügel umgehend zu unterrichten.

Die verendeten Tiere sollten nie ohne Handschuh oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte angefasst werden.

Hunden und Katzen ist der Zugang zu erkrankten und toten Vögeln zu verwehren. Erkrankungsfälle sind bei ihnen bisher nicht bekannt, aber sie können zur Verbreitung des Krankheitserregers beitragen.

Gefahr für Tiere (Hausgeflügel)

Die Verantwortung für Hausgeflügel trägt deren Halter, er muss bei Verdacht auf eine Seuche das Veterinäramt informieren Für ihn gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.

Gefahr für Hausgeflügel besteht immer dann, wenn direkte (Wildvögel fressen mit) oder indirekte Kontakte durch Übertragung vor allem von Kot und Federn zwischen Wild- und Hausgeflügel entsteht.

Alle Hausgeflügelarten außer Tauben sind gefährdet und können, sich mit dem Virus der Geflügelpest H5N8 anstecken.

Erkrankungsfälle bei Säugetieren wurden bisher nicht festgestellt.

Vorsorgemaßnahmen

Halter von Geflügel können ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zu Wildvögeln für sich selbst und ihre Tiere vermeiden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat ein Merkblatt herausgegeben, das Hinweise zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen enthält und das jedem Geflügelhalter empfohlen wird.

Für Geflügelhalter gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.

Hunde und Katzen sollten nicht in Geflügelställe gelassen werden.

Umgang mit Geflügelfleisch

Fleisch von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren kommt nicht in den Handel, sondern wird unschädlich beseitigt.

Aber auch Geflügelfleisch von gesunden Tieren kann mit  bakteriellen oder viralen Krankheitserregern kontaminiert sein. Deshalb sind bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten: Das Fleisch ist insbesondere getrennt von anderen Lebensmitteln zu verarbeiten und es muss vollständig durcherhitzt werden. Gerätschaften (z. B. Teller, Messer, Schneidbretter), die mit rohem Geflügelfleisch in Kontakt gekommen sind, sind sorgfältig zu reinigen und zu trocknen bevor sie für andere Lebensmittel verwendet werden.

Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellen auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihrer zuständigen Kreisverwaltung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden