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Hoheitszeichen des Landes

Rheinland-Pfalz 99062003006000, 99062003006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062003006000, 99062003006000

Leistungsbezeichnung

Hoheitszeichen des Landes

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Siegel (Synonym), Wappen (Synonym), Flaggen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hoheitszeichen (062)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2019

Fachlich freigegeben durch

STK

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.

Mit dem Trierer Kreuz, dem Mainzer Rad und dem pfälzischen Löwen repräsentiert es die drei rheinischen Kurfürstentümer, die historisch bedeutsamsten Territorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ihr herausragender verfassungsrechtlicher Rang machte sie nach dem Deutschen Kaiser zu den einflussreichsten und wichtigsten Funktionsträgern des Alten Reichs.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Verwendung des offiziellen Landeswappen obliegt lediglich staatlichen Organen, den Landesbehörden und die im Landesgesetz festgelegten weiteren Institutionen wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und Hoheitsaufgaben wahrnehmen. Ihnen kann das Recht zur Führung des Landessiegels und des Amtsschildes von dem Ministerpräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Fachministers verliehen werden.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt ebenfalls ein Wappenzeichen zur Verfügung, welches ohne Genehmigung frei verwendet werden kann.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Kleinen Landessiegel und der aktuellen Lizenzliste erhalten Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal