Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wahlrechtsbescheinigung

Rheinland-Pfalz 99128025012000, 99128025012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128025012000, 99128025012000

Leistungsbezeichnung

Wahlrechtsbescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahl (Synonym), Unterstützungsunterschriften. (Synonym), Wählergruppen (Synonym), Parteien (Synonym), Wahlvorschlag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.02.2021

Fachlich freigegeben durch

MdI

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

Volltext

Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

Ursprungsportal