Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- § 9 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- § 11 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- § 12 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- Landesgeodateninfrastrukturgesetz (LGDIG)
- § 2 Absatz 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- § 4 Absatz 1 Alternative 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- § 7 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- Allgemeines Gebührenverzeichnis (AllgGebVerzV)
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
In Rheinland-Pfalz werden Verdachtsflächen, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten im Bodenschutzkataster (BIS-BoKat) geführt. Entsprechend können Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Dritte eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster beantragen.
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Ansonsten fordert die Behörde die Vollmacht gegebenenfalls nach. Dies verlängert die Bearbeitungszeit und kann somit zu höheren Kosten führen.
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Es fallen Gebühren in Höhe von 29,00 bis 855,00 EUR an, je nach Verwaltungsaufwand bei einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten.
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Bodenschutzkataster. Das Bodenschutzkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Bodenschutzkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
- Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
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Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse möchte wissen, ob ein Grundstück mit Schadstoffen verunreinigt ist oder ein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.
- Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.
Bitte wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)in ihrer Funktion als obere Bodenschutzbehörde.
Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.
In Rheinland-Pfalz werden Auskünfte durch die jeweiligen Regionalstellen der oberen Bodenschutzbehörde / Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) erteilt.
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren: über Link (siehe oben rechts) oder per E-Mail