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Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Rheinland-Pfalz 99012068006000, 99012068006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068006000, 99012068006000

Leistungsbezeichnung

Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundstück (Synonym), Bauantrag (Synonym), bauen (Synonym), Bebaubarkeit (Synonym), Bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

Volltext

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen
  • Bei Abweichungen eines (Bau-)Vorhabens von baurechtlichen Vorschriften muss ein gesonderter Abweichungsantrag gestellt werden
  • Der Abweichungsantrag muss auch gestellt werden, wenn von Bauvorschriften abgewichen wird, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden beziehungsweise das (Bau-)Vorhaben verfahrensfrei ist
  • Die Zulassung für Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiung kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen
  • Der Antrag muss bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfrei gestellten Vorhaben bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, sonst bei der Gemeinde gestellt werden
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden