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Infektionsschutzberatung

Rheinland-Pfalz 99003013018000, 99003013018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013018000, 99003013018000

Leistungsbezeichnung

Infektionsschutzberatung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldepflicht (Synonym), Wohnungshygiene (Synonym), Impfektionskrankheiten (Synonym), Krankheit (Synonym), Gesundheitsamt (Synonym), ansteckende Krankheit (Synonym), Meldepflichtige Krankheiten (Synonym), Infektionsschutz (Synonym), Hygiene (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • akute Virushepatitis
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut
  • Tyhpus abdominalis
  • Windpocken

Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

  • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
  • zu vorbeugenden Maßnahmen
  • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
  • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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