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Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung

Rheinland-Pfalz 99041007002000, 99041007002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041007002000, 99041007002000

Leistungsbezeichnung

Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.12.2018

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse  bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.

Der allgemeine Zuschuss beträgt

  • 25,00 € pro Tag und Kind
  • 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
  •  Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Rahmen des Bundesprogramms "Corona-Auszeit für Familien" können Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 vergünstigt Familienurlaub machen. Der vergünstigte Urlaub kann direkt über die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Bundes- und Landesförderung können für den selben Buchungszeitraum nicht verbunden werden.

Weiterführende Informationen auch nachfolgend:

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog „Urlaub mit der Familie“ heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
  • Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
  • Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau – Landesjugendamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden