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Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Rheinland-Pfalz 99069005018000, 99069005018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069005018000, 99069005018000

Leistungsbezeichnung

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kindswohl (Synonym), Kindeswohlgefährdung (Synonym), Missbrauch (Synonym), Sexueller Missbrauch (Synonym), häusliche Gewalt (Synonym), Sexuelle Gewalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.09.2019

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.

Volltext

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder – im Gegenteil – ungewohnt aggressive, „aus der Rolle fallende“ Verhaltensweisen zeigt.

Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Gewalt gegenüber Kindern oder Jugendlichen sollte umgehend beim Jugendamt oder, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden