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Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Rheinland-Pfalz 99108021224000, 99108021224000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108021224000, 99108021224000

Leistungsbezeichnung

Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Leistungsbezeichnung II

Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Signalton Ampel (Synonym), Absperrgeländer (Synonym), Verkehrsstörung (Synonym), Ampel (Synonym), Verkehrsschild beklebt (Synonym), Parkscheinautomat (Synonym), Schranke Straße (Synonym), Lichtsignalanlage (Synonym), Poller (Synonym), Ruftaste Ampel (Synonym), Verkehrsschild verschmutzt (Synonym), Verkehrseinrichtung (Synonym), Verkehrsschild zerstört (Synonym), Straßenmarkierung (Synonym), Verkehrseinrichtungen (Synonym), Fußgängerüberweg (Synonym), Ampelstörung melden (Synonym), Verkehrsschilder (Synonym), Sperrpfosten (Synonym), Beschilderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Behebung (224)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.

Bearbeitungsdauer

Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
  • Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr auf öffentlichen Straßen
  • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln
  • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten
  • defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können Gefahr im Straßenverkehr sein
  • Mängel können von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden
  • Mängel und Störungen können zum Beispiel betreffen:
    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde oder sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
  • notwendig ist Beschreibung der Beschädigung und Ortsangabe
  • auch Dokumentation mit Foto möglich
  • zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpunkt

Straßenbaubehörde

Zuständige Stelle

Straßenbaulastträger

Formulare

nicht vorhanden