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Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Rheinland-Pfalz 99116004027001, 99116004027001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116004027001, 99116004027001

Leistungsbezeichnung

Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung) (Synonym), Wohnungseigentum (Synonym), Immobilien (Synonym), bauen (Synonym), Wohnungsbauförderung (Synonym), Städtebauförderung (Synonym), Wohneigentum (Synonym), Wohnung (Synonym), Wohnbauförderung (Synonym), Eigentumsförderung (Synonym), Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

Verrichtungsdetail

von Eigenwohnraum

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2021

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraum­förderung nicht tragen können.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Inves­titions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

Hinweis:

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.

Kosten

Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden