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Waldbrandschutz

Rheinland-Pfalz 99048024276000, 99048024276000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048024276000, 99048024276000

Leistungsbezeichnung

Waldbrandschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Ausnahmegenehmigung (276)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie möchten im Wald ein Feuer anzünden und unterhalten oder offenes Licht gebrauchen?

Durch das allgemeine Waldbetretensrecht für Bürgerinnen und Bürger besteht eine erhöhte Waldbrandgefährdung. Daher dürfen Sie nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetz im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald grundsätzlich nur mit Genehmigung des Forstamtes ein Feuer anzünden und unterhalten oder offenes Licht gebrauchen.
 

Dieses generelle Verbot gilt allerdings nicht für Personen, denen der Wald gehört, die ein Nutzungsrecht daran besitzen oder die im Wald beschäftigt sind sowie für Jagdausübungsberechtigte während der Jagdausübung. Bei diesem Personenkreis unterstellt das Gesetz generell einen verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer. Ferner gilt das Verbot nicht, wenn das Feuer in einer vom Forstamt errichteten oder genehmigten Feuerstelle oder einer behördlich genehmigten Anlage angezündet und unterhalten wird. Auch das Grillen auf Grundstücken am Wald mit zugelassener Wohnbebauung ist erlaubt.
 

Darüber hinaus darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz nachschlagen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal