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Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung

Niedersachsen 99065017007004, 99065017007004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065017007004, 99065017007004

Leistungsbezeichnung

Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildungsplatz (Synonym), Ausbildung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.06.2010

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dazu müssen Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Zulassungsformular
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • ggf. andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Externenprüfung fallen Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden