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Approbation als Ärztin/Arzt Erteilung

Niedersachsen 99018001001000, 99018001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018001001000, 99018001001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Ärztin/Arzt Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.07.2010

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer den Beruf als Ärztin oder Arzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
    • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,

    • die Staatsangehörigkeit sowie

    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 7 an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf einer Ärztin/eines Arztes im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer den Beruf als Ärztin oder Arzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden