Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beregnung (Synonym), Beregnungszwecke (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.12.2012
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.