Handwerkskammer - Mitgliedsbestätigung
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Fachlich freigegeben am
07.07.2010
Fachlich freigegeben durch
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Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.