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Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser

Niedersachsen 99129022001000, 99129022001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129022001000, 99129022001000

Leistungsbezeichnung

Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.08.2010

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 630€ - 1.830€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden