Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand: Erteilung
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Fachlich freigegeben am
24.08.2010
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.
Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).