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Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Niedersachsen 99050150169000, 99050150169000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050150169000, 99050150169000

Leistungsbezeichnung

Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

GmbH (Synonym), Aktiengesellschaft (Synonym), Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen (Synonym), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Synonym), Vertretungsberechtigung (Synonym), Geschäftsführer (Synonym), Wechsel in der Geschäftsführung, Verein (Synonym), Geschäftsführerwechsel (Synonym), AG (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gaststätten (025)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

Verrichtungsdetail

Wechsel der Person bei juristischen Personen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Betriebsübernahme (2160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Teaser

Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.

Volltext

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

Voraussetzungen

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Kosten

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Frist

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wird bei einer juristischen Person, die ein Gaststättengewerbe betreibt, eine andere Person zur Vertretung berufen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Formulare

- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

- Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.