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Werkstattkarte erneuern

Niedersachsen 99108057133000, 99108057133000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057133000, 99108057133000

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte erneuern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

FKR (Synonym), KBA (Synonym), Installateur (Synonym), StVZO (Synonym), Fahrpersonalverordnung (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Kontrollgerätekarten (Synonym), FPersV (Synonym), Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (Synonym), Antrag Werkstattkarte (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.01.2012

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

Volltext

Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

Frist

Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Werkstattkarte Erneuerung 
  • die Erneuerung einer Werkstattkarte beantragen
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 
    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure)
  • Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • erforderliche Unterlagen unter anderem: 
    • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline
      • nicht älter als 3 Jahre
    • schriftlicher Nachweis, dass die verantwortliche Fachkraft weiterhin im Unternehmen beziehungsweise in der Werkstatt tätig ist
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Formulare

nicht vorhanden

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