Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Inhalt
Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
13.09.2018
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Gebühr:
260€
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Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.