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Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum

Niedersachsen 99116004027003, 99116004027003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116004027003, 99116004027003

Leistungsbezeichnung

Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

Verrichtungsdetail

von allgemeinem Mietwohnraum

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2014

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in städtischen Gebieten mit den Mietenstufen 3-6 und einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen bzw. Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Die geförderte Wohnung darf 20 Jahre lang nur an Mieterinnen und Mietern vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum an Eigenleistung: soll 25% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % betragen.
  • Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Was kann gefördert werden:

  • Neubau in städtischen Gebieten
  • Modernisierungsmaßnahmen und der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung in Fördergebieten
  • Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen
  • energetische Modernisierung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kosten

Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Fördergebiete sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, Gebiete, in denen vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB eingeleitet worden sind, Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, bisherige Unterkunftsgebiete für Obdachlose sowie Gebiete mit  einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept oder einem städtebaulichen Entwicklungskonzept.

Förderfähig sind Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss oder Teilrückbau von unwirtschaftlichen Mietwohngebäuden in Gebieten mit Wohnraumversorgungskonzept. Dies gilt z.B. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen und solitärer Hochhäuser der 1960er und 1970er Jahre.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als Träger eines Neu-, Aus- und Umbaus, bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Erweiterung von Mietwohnungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung erhalten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden