Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
Fachlich freigegeben am
21.02.2013
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.