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Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen

Niedersachsen 99131020007001, 99131020007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007001, 99131020007001

Leistungsbezeichnung

Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernuni (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

von wesentlichen Änderungen

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Beratung und Netzwerke (2010300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, sind unverzüglich mitzuteilen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Formulare

nicht vorhanden