Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
- Gerichtliche Entscheidungen (2140300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche. Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.
Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können den Ruf und die Solidität von Unternehmen nachhaltig schädigen und einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.