Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ausweispflichtbefreiung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Beantragung (Synonym), nPA (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), ePA (Synonym), Idendity-Card (Synonym), Perser (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
30.10.2013
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Gebühr:
6€
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
6€
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.