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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Niedersachsen 99008001014003, 99008001014003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014003, 99008001014003

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweispflichtbefreiung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Beantragung (Synonym), nPA (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), ePA (Synonym), Idendity-Card (Synonym), Perser (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Wiederauffinden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.10.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Personalausweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 6€
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6€
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden