Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
02.12.2013
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
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in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
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Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
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