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Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

Niedersachsen 99085001012007, 99085001012007 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012007, 99085001012007

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis (Synonym), weiterer Reisepass (Synonym), Ferien (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Zweitpass (Synonym), anderer Pass (Synonym), Reisepass (Synonym), Reisepaß (Synonym), Urlaub (Synonym), Identifikation (Synonym), verreisen (Synonym), zweiter Reisepass (Synonym), Zweitreisepass (Synonym), e-Pass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

zusätzlicher Pässe

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.12.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder

Voraussetzungen

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.

Kosten

Gebühr: 70€
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 37,50€
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.

Für bestimmte Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden