Hundehaltung Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Halten von Hunden Abmeldung (Synonym), Hundehaltung Abmeldung (Synonym), Hundeabmeldung (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Tierhaltung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.08.2019
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kommunale Satzung
Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.