Zweitwohnungssteuer Befreiung
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
09.03.2010
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.