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Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Niedersachsen 99115005104003, 99115005104003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104003, 99115005104003

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

für Binnenschiffer und Seeleute

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2016

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.

Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich anzumelden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.