Wohnungsbau Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauverfahren (2050500)
- Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)
Fachlich freigegeben am
15.07.2014
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.
Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:
- Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
- Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Die Ziele der Wohnraumförderung sind die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.