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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Niedersachsen 99015013012000, 99015013012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015013012000, 99015013012000

Leistungsbezeichnung

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kfz-Steuer Ermäßigung (Synonym), unentgeltliche Beförderung (Synonym), Schwerbehindertenausweis (Synonym), Eigenbeteiligung (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Beiblatt (Synonym), Wertmarke (Synonym), Sozialleistungen (Synonym), Versorgungsamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.

Volltext

Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Voraussetzungen

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl

Kosten

Gebühr: 53€
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch keine bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die Ausstellung des Beiblatts ist gebührenfrei.
Gebühr: 104€
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch keine bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Beiblatt mit Wertmarke berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • mit zweifarbigem Schwerbehindertenausweis, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können mit Hilfe dieses Antrags Beiblatt und Wertmarke beantragt werden
  • folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
    • unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
    • Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
  • um unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen zu können, muss Wertmarke für halbes oder ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erworben werden
  • Eigenbeteiligung muss nicht bezahlt werden, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden
  • wahlweise kann stattdessen Beiblatt ohne Wertmarke beantragt werden, um Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten
  • Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit Beiblatt mit Wertmarke sowohl Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen
  • wenn Beiblatt beschädigt ist oder verloren wurde, kann Ersatzdokument beantragt werden
  • Beiblatt und Wertmarke können formlos bei örtlich zuständigem Versorgungsamt beantragt werden
  • zuständige Behörde in Niedersachsen:  Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden