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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

Niedersachsen 99101015012000, 99101015012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101015012000, 99101015012000

Leistungsbezeichnung

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Übersetzungshilfe (Synonym), EU-ApostillenVO (Synonym), mehrsprachiges Formular (Synonym), Sterbeurkunde mehrsprachig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)

Teaser

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Volltext

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • deutsche Sterbeurkunde
  • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)

Voraussetzungen

  • Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde

Kosten

Gebühr: 10€
Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
  • Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
  • Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Formulare

nicht vorhanden