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Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Niedersachsen 99129028151000, 99129028151000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129028151000, 99129028151000

Leistungsbezeichnung

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Leistungsbezeichnung II

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Entgeltsatz (Synonym), Wasserentnahme (Synonym), Grundwasser (Synonym), Entgeltpflicht (Synonym), Wasserentnahmeabgabe (Synonym), hocheffiziente KWK-Anlagen (Synonym), Brunnen (Synonym), Grundwasserentnahme (Synonym), Wassercent (Synonym), Messeinrichtung (Synonym), oberirdisches Gewässer (Synonym), Durchlaufkühlung (Synonym), Wasserversorger (Synonym), Geothermie (Synonym), Wasserentnahmeentgelt (Synonym), Kreislaufkühlung (Synonym), Oberflächenwasser (Synonym), Wasserpfennig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Berechnung (151)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Teaser

Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder  dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Volltext

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

Erforderliche Unterlagen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Voraussetzungen

Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet. Näheres regeln die Länder.

Kosten

Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Verfahrensablauf

Wer die Gebühr schuldet, hat der Wasserbehörde in einer Erklärung bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Frist

  • Wer die Gebühr schuldet, muss der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben machen und durch geeignete Nachweise belegen.

Rechtsbehelf

Ist nicht vorhanden.

Kurztext

Für die Entnahme und die Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in 13 von 16  Bundesländern ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden.

Ansprechpunkt

  • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Zuständige Stelle

  • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Formulare

nicht vorhanden