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Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

Niedersachsen 99093018000000, 99093018000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093018000000, 99093018000000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abwehrstoff, Pflanzenschutz (Synonym), Herbizid (Synonym), Insektizid (Synonym), Pestizid (Synonym), Fungizid (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Pflanzenschutz (093)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.

Volltext

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

bei Online-Antrag: 40 €

bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Zwei bis acht Wochen. 

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Rechtsbehelf

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 

Kurztext

  • Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
  • nur mit Sachkundeausweis möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Formulare

nicht vorhanden