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Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Niedersachsen 99093017000000, 99093017000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093017000000, 99093017000000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Biozid (Synonym), Pflanzenschutzmittel (Synonym), Pestizid (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Pflanzenschutz (093)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, beraten oder Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn Sie einen Sachkundenachweis besitzen.

Volltext

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Kosten

Gebühr: 50€
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt)
Gebühr: 40€
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • nur mit Sachkundenachweis möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Formulare

nicht vorhanden