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Berufsschule Aufnahme

Niedersachsen 99019044034000, 99019044034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019044034000, 99019044034000

Leistungsbezeichnung

Berufsschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2021

Fachlich freigegeben durch

29.03.2021

Teaser

- Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sind Sie für die Dauer der Berufsausbildung berufsschulpflichtig.

Volltext

Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

- Ausbildungsvertrag

Voraussetzungen

- Abschluss eines Ausbildungsvertrages

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.

Bearbeitungsdauer

- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.

Frist

- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

- Vor Beginn einer Berufsausbildung wird mit einem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und enthält alle wesentlichen Informationen zu einem Ausbildungsverhältnis.

- Der schulische Teil der Berufsausbildung erfolgt in der Berufsschule der zuständigen Berufsbildenden Schule. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den oder die Auszubildende/n oder den Ausbildungsbetrieb.

Ansprechpunkt

Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung

Zuständige Stelle

Zuständig ist ihre berufsbildende Schule

Formulare

- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.

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