Berufsschule Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sind Sie für die Dauer der Berufsausbildung berufsschulpflichtig.
Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.
- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.
- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
- Vor Beginn einer Berufsausbildung wird mit einem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und enthält alle wesentlichen Informationen zu einem Ausbildungsverhältnis.
- Der schulische Teil der Berufsausbildung erfolgt in der Berufsschule der zuständigen Berufsbildenden Schule. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den oder die Auszubildende/n oder den Ausbildungsbetrieb.
Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung
- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.