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Auswertung von Kriegsluftbildern beantragen

Niedersachsen 99089042074000, 99089042074000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089042074000, 99089042074000

Leistungsbezeichnung

Auswertung von Kriegsluftbildern beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundstücksbelastung Luftbildauswertung (Synonym), Kampfmittel (Synonym), Munition (Synonym), Bombenfund (Synonym), Gefahrenabwehrbehörde (Synonym), Sprengmittel (Synonym), Bomben (Synonym), Kampfmittelbeseitigung (Synonym), Granaten (Synonym), Sprengstoff (Synonym), Minen (Synonym), Kampfmittelvorerkundung (Synonym), Kriegsluftbilder (Synonym), Kampfmittelbelastung Prüfung (Synonym), Gefahrenabwehr (Synonym), Bauantrag (Synonym), Kampfmittelbeseitigungsdienst (Synonym), KBD (Synonym), LGLN (Synonym), Kampfmittelbelastung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Brandschutz und sonstige Auflagen (2050600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.04.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Referat 75

Teaser

Die Verantwortung für Gefährdungen durch Kampfmittel bei Baumaßnahmen liegt bei den Grundstückseigentümer/ -innen bzw. den Bau beauftragenden Personen. Auch in Verdachtsfällen sind Maßnahmen zu veranlassen, wie einer Kampfmittelvorerkundung (Auswertung Kriegsluftbilder).

Volltext

Bereits in den Kriegsjahren und bis zum heutigen Tage wurde und wird in Niedersachsen nach Kampfmitteln der beiden Weltkriege gesucht. Doch auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass noch große Mengen von nicht erkannten Kampfmitteln im Erdreich vorhanden sind. Auch nach Jahrzehnten der Lagerung dieser Kriegslasten im Boden ist die Gefahr, die von diesen verschiedensten Kampfmitteln ausgeht, nicht gemindert.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat die Möglichkeit, für Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen Auswertungen von Kriegsluftbildern vorzunehmen, die Aussagen treffen, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter schriftlicher Antrag gemäß vorgegebenem Formular,
  • Kartenmaterial (Liegenschaftskarte 1:500 – 1:2.000 bevorzugt) mit eindeutiger Markierung des auszuwertenden Bereiches (Karten nicht größer als DIN A3),
  • optional: Digitale Geodaten (Esri Shapefile (ETRS89, EPSG 25832), kml/ kmz, …) die ausschließlich den beantragten Auswertebereich als Polygon enthalten.

Voraussetzungen

Es bestehen keine Voraussetzungen.

Kosten

Kostenhöhe (variabel): von 69 bis zu 500 €

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Bemerkung:

Die Luftbildauswertung ist gemäß § 6 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 NVerwKostG kostenpflichtig. Handelt die antragstellende Person als Auftragnehmerin/ Auftragnehmer für Dritte, ist eine Vollmacht für die Anerkennung der Kostenpflicht erforderlich.     

Die Kosten sind abhängig von Größe und Aufwand des Antragsgebiets und betragen zwischen 69 € und 500 € zzgl. Umsatzsteuer pro Antrag. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn sie schriftlich erfolgt und mit der Auswertung der Kriegsluftbilder noch nicht begonnen worden ist.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Dauer: 1  Tag bis 5 Monate

Bemerkung:

Auf Grund anhaltend hohen Antragszahlen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Aktuelle Zeiten finden Sie auf kbd.niedersachsen.de

Sollte für den angefragten Bereich bereits eine gültige Auswertung vorliegen, erhalten Sie das Ergebnis umgehend. Andernfalls muss das Areal ausgewertet werden. Die Bearbeitungsdauer ist von mehreren Faktoren beeinflusst, z.B. von der Anzahl der noch zu bearbeitenden Anträge, den Größen der beantragten Flächen, der jeweiligen Anzahl der zu erfassenden Kriegseinwirkungen sowie der Anzahl der bereits vorliegenden Bilder. Da die Dauer auf Grund dieser Faktoren nicht genau angegeben werden kann, wird in der Eingangsbestätigung nur eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer genannt.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Auswertung von Kriegsluftbildern:

Es handelt sich um allgemeine Informationen, daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kostenfestsetzungsbescheid:

Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Hannover,

Leonhardtstraße 15,

30175 Hannover

erhoben werden.

Bei der Anforderung von Verwaltungskosten entfällt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs. Die Zahlungsverpflichtung besteht daher grundsätzlich fort.

Kurztext

  • Auswertung von Kriegsluftbildern beantragen
  • Weitere Informationen sind bei der zuständigen Baubehörde und/oder Gefahrenabwehrbehörde zu erfragen
  • LGLN, Regionaldirektion HamelnHannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

Regionaldirektion Hameln-Hannover

   - Kampfmittelbeseitigungsdienst –

Dorfstraße 19, 30519 Hannover

kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

PDF-Formular  an kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein