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Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Niedersachsen 99050210002000, 99050210002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050210002000, 99050210002000

Leistungsbezeichnung

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tiersportveranstaltung (Synonym), tierschutzrechtliche Anzeige (Synonym), Tierschau (Synonym), Tierschutz (Synonym), Tierseuchen (Synonym), Tierbörse (Synonym), Tierseuchenschutz (Synonym), Viehmarkt (Synonym), Tiermarkt (Synonym), tierseuchenschutzrechtliche Anzeige (Synonym), Tiergesundheit (Synonym), tierschutzrechtliche Genehmigung (Synonym), Viehbörse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

Verrichtungsdetail

von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie wollen Veranstaltungen mit Tieren durchführen? Sie wollen Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte, bei denen Tiere verkauft oder gehandelt werden, durchführen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.

Volltext

Wenn Sie Veranstaltungen, auf denen Tiere verkauft, getauscht oder gehandelt werden, durchführen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen. Zu dieser Art von Veranstaltungen mit Tieren zählen beispielsweise Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte.

Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, voraussichtliche Anzahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit und Tierhaltung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
  • Sachkundenachweise der verantwortlichen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)

Voraussetzungen

  • Sie müssen die tierschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz, sicherstellen.
  • Antrag enthält alle erforderlichen Angaben
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
  • Wenn Sie die für die Tätigkeit verantwortliche Person sind, müssen Sie
    • auf Grund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen
    • die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.

Ihre Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Kosten

Gebühr: 25€ - 1.000€

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

  • In der Regel 4 Monate
  • In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden

Frist

Antragsfrist: 4 Woche(n)

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden .

Kurztext

Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

  • Veranstaltungen mit Tieren müssen vor Beginn angezeigt werden.
  • Der gewerbsmäßige Kauf oder Tausch von Tieren ist genehmigungspflichtig.
  • Die Anmeldung/Genehmigung erfolgt durch die zuständige Kreisbehörde (regelmäßig: Veterinäramt)

Ansprechpunkt

Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

Die Liste der Veterinärämter finden Sie hier.

Zuständige Stelle

hr Ansprechpartner sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

Formulare

  • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Ggf. stellt Ihre zuständige Veterinärbehörde weitere Unterlagen zur Antragstellung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf
  • Ab spätestens 2023 kann die Erlaubnis auch online beantragt werden