Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen
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Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.
- Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
- Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.
Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)