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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Niedersachsen 99008001012005, 99008001012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012005, 99008001012005

Leistungsbezeichnung

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lichtbildausweis (Synonym), Personalauswei (Synonym), Personalausweis gestohlen (Synonym), PA (Synonym), Personalausweis geklaut (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Ausweis (Synonym), Diebstahl Personalausweis (Synonym), neuer Ausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Beantragung Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Neuer PA (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Perso (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Volltext

Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

  • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Kosten

Gebühr: 10€
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 22,80€
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 37€
für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Zuschlag: 13€
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Zuschlag: 30€
Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können

Frist

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt/ Einwohnermeldeamt/ Rathaus/ Bürgerdienste. Wird der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, muss für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufgesucht werden.
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung 2 bis 3 Wochen
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Ansprechpunkt

Das örtliche Bürgeramt

Zuständige Stelle

Das örtliche Bürgeramt

Formulare

nicht vorhanden