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Ehrenamtskarte beantragen

Niedersachsen 99030025012000, 99030025012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030025012000, 99030025012000

Leistungsbezeichnung

Ehrenamtskarte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rabattkarte (Synonym), Ehrenamtskarte (Synonym), Vergünstigung (Synonym), Niedersächsische Ehrenamtskarte (Synonym), Karte (Synonym), Würdigung (Synonym), Ehrenamt würdigen (Synonym), Ehrenamtskarte Niedersachsen (Synonym), Ehrenamtliche (Synonym), Ehrenamtlicher (Synonym), Bürgerschaftliches Engagement (Synonym), ehrenamtlich (Synonym), Ehrenamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Staatskanzlei

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern.

Volltext

In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Erforderliche Unterlagen

Mithilfe eines Online-Formulars erstellen Sie Ihren individuellen Antrag als PDF-Datei. Diesen Antrag müssen Sie auf Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen, von der Organisation, für die Sie tätig sind, ebenfalls unterzeichnen lassen und schließlich in Papierform einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestns seit einem Jahr bestehen.
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
  • Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Ehrenamtskarte kann ab auf dem FreiwilligenServer auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit der unterschiedlichen Vergabemodalitäten in den jeweiligen Kommunen. Durchschnittlich können Sie von einer vier- bis sechswöchigen Bearbeitungsdauer ausgehen.

Frist

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern.

Ansprechpunkt

Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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