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Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Niedersachsen 99046031011000, 99046031011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031011000, 99046031011000

Leistungsbezeichnung

Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzerin (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzer (Synonym), Dolmetscher/Dolmetscherin werden (Synonym), Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung (Synonym), Übersetzer/Übersetzerin werden (Synonym), Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung und Übersetzer/in - Ermächtigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Ändern sich persönliche Daten zu einer bestehenden allgemeinen Beeidigung als Dolmetscher:in oder Ermächtigung als Übersetzer:in, sind diese dem Landgericht Hannover mitzuteilen.

Volltext

Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen, für behördliche und notarielle Zwecke Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Sind Sie bereits beeidigt oder ermächtigt und andern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Änderungen von fachlichen Qualifikationen sind durch geeignete Nachweise, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, zu belegen. 

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt diese im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit dem Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung zugestimmt wurde.

Bearbeitungsdauer

Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.

Frist

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.

Kurztext

- Änderung persönlicher Daten einer bestehenden allgemeinen Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in

- Änderungen persönlicher Daten sind mitzuteilen. Mitzuteilende Veränderungen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder Angaben zur fachlichen Qualifikation.

- Für die Aufnahme weiterer Sprachen ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf Beeidigung/Ermächtigung zu stellen.

- Fachliche Qualifikationen sind durch Nachweise zu belegen.

- Die Mitteilung von Änderungen ist kostenfrei.

- Landgericht Hannover

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.

Zuständige Stelle

Landgericht Hannover 

Formulare

nicht vorhanden