Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Geschäftslagen für Unternehmen (2000000)
- Veranstaltungen (2150000)
- Mobilität und Fahrzeuge (1090000)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 73 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 74 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 75 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 20 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- § 14 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung planen, müssen Sie verschiedene Auflagen erfüllen. Diese dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft deshalb, ob die Anforderungen an die Veranstaltungsleitung, die teilnehmenden Luftfahrzeugführer:innen, die Luftfahrtgeräte und das Veranstaltungsgelände eingehalten werden.
Sie müssen die Veranstaltung nicht genehmigen lassen, wenn nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht zulassungspflichtig sind und mit denen keine Fluggäste befördert werden können.
- Ausgefüllter Antrag
- Programm der Luftfahrtveranstaltung
- Ggf. weitere Dokumente
- Ihre Veranstaltung darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
- Die teilnehmenden Luftfahrer:innen müssen berechtigt sein, die Luftfahrzeuge zu führen.
- Das Veranstaltungsgelände und die vorführenden Luftfahrtgeräte müssen das Einhalten der geltenden Mindestabstände und Mindestflughöhen ermöglichen
Die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde.
Nach Beantragung der Genehmigung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen einer formellen und fachlichen Prüfung unterzogen.
Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen über Ihre Veranstaltung selbstständig an.
Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, wird Ihnen nach der Prüfung die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erteilt. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Luftfahrtveranstaltungen sind genehmigungspflichtig
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung darf nicht gefährdet werden
- Zuständige Behörde prüft Einhaltung der Anforderungen an Veranstaltungsleitung, Luftfahrzeugführer:innen, Luftfahrtgeräte und Veranstaltungsgelände
- Veranstaltungen mit nicht zulassungspflichtigen Flugmodellen und nicht motorgetriebene Luftsportgeräten ohne Passagierbeförderung sind nicht genehmigungspflichtig
- Zuständige Behörde: Zuständige Luftfahrtbehörde