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Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Niedersachsen 99050159020000, 99050159020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050159020000, 99050159020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Betriebstätte (Synonym), Praxiskarte (Synonym), Pflegeheim (Synonym), nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe (Synonym), elektronischer Institutionsausweis (Synonym), Telematikinfrastruktur (Synonym), SMC-B (Synonym), Institutionenkarte (Synonym), elektronische Institutionenkarte (Synonym), Geburtshilfeeinrichtung (Synonym), Pflege (Synonym), Gesundheitspflege (Synonym), Pflegeeinrichtung (Synonym), Physiotherapie (Synonym), Heilberuf (Synonym), Verlängerung (Synonym), Geburtshilfe (Synonym), Krankenpflege (Synonym), Psychotherapierpraxis (Synonym), Altenpflege (Synonym), Pflegestätte (Synonym), Physiotherapieeinrichtung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreter einer Leistungserbringerinstitution bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

Volltext

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Leistungsbeschreibung

Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der Prozess zum Erhalt der SMC-B beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Die Erneuerung des Eintrags Ihrer Institution beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der Folgekarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

Prozessbeschreibung

1. elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie Schritt 2 ausführen.

2. Vertrauensdiensteanbieter

Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
  • Nummer der alten SMCB
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises ihrer Institution zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z. B. Vertrag, Bestätigung, etc.)
  • IKNummer
  • Nummer der alten SMCB
  • eHBA-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
  • Vorliegen einer Berechtigung zur Leistungserbringung
  • Betriebsangehörige Person mit eHBA
  • Vorhandensein einer SMC-B
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr

Kosten

Verwaltungsgebühr: 40€
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster einzureichen.

Kurztext

  • Institutionenkarte (SMCB) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung
  • elektronische Institutionenkarte SMCB (Security Module Card Typ B) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
  • Zugang für Institutionen mit Gesundheitsfachberufstätigen, die nicht in Kammern organisiert sind, darunter
    • Pflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen
  • Verlängerung beziehungsweise Folgekarte kann beantragt werden
  • erneuter Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
  • Antrag der SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das eGBR
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • Gültigkeit der Karte: 5 Jahre
  • zuständig: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
  • Verlängernde Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster.
  • Die Institutionenkarte (SMCB) ermöglicht Leistungserbringerinstitutionen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen.
  • Zuständig ist das eGBR (gemeinsame Stelle der Länder) derzeit bundesweit für folgende Institutionen:
    Betriebsstätte Gesundheits, Kranken-und Altenpflege
  • Betriebsstätte Geburtshilfe
  • Betriebsstätte Physiotherapie

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden