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Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen genehmigen

Niedersachsen 99088021006000, 99088021006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088021006000, 99088021006000

Leistungsbezeichnung

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen genehmigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Handlungsgrundlage

Rechtsgrundlage ist der Runderlass (RdErl.) "Umfragen und Erhebungen in den Schulen" vom 1. Dezember 2021 (SVBI. S. 647) des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Teaser

Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie eine Umfrage oder Erhebung in Schulen (Befragungen, Testreihen u. ä.) durchführen möchten, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung beantragen.

Erforderlich sind eine Genehmigung durch die Schulbehörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung) und die Einwilligung der betroffenen Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte).

Erforderliche Unterlagen

- konkrete Bezeichnung des Vorhabens und dessen ausführliche Darstellung

- Angaben über die an dem Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Name, Anschrift und Qualifikation der für die Leitung und die Organisation des Projekts verantwortlichen Personen der Stelle, die die Erhebung durchführt, sowie der weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter) und der übrigen Personen, die von den noch nicht verarbeiteten Erhebungsunterlagen Kenntnis erlangen

- Benennung der an der Erhebung zu beteiligenden einzelnen Schulen, Angabe der Klassenstufen – ggf. bestimmter Fachklassen – und der voraussichtlichen Zahl der Klassen sowie Schülerinnen und Schüler

- Angaben über die Art und Weise und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten

- Zeitplan der Erhebung

- bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Professorin oder des fachlich zuständigen Professors oder der Projektleitung, bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus Studienseminaren der Seminarleitung

- bei Anträgen von Institutionen oder Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz außerhalb Niedersachsens haben, sowie bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich, die zwar in Niedersachsen wohnen, aber an Bildungseinrichtungen außerhalb Niedersachsens tätig sind oder ausgebildet werden, eine besondere Begründung für die Durchführung der Erhebung in Niedersachsen

- Muster aller Unterlagen, deren Verwendung bei der Erhebung vorgesehen sind (Fragenkataloge, Erhebungsbogen, Tests, Muster eines Informationsschreibens für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Erhebung u. Ä.) sowie Angaben über den Zeitpunkt der Anonymisierung und die endgültige Vernichtung der zu erhebenden Daten

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn den vorgelegten Unterlagen mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen ist, dass

1. das Ziel der Erhebung nicht durch Verwendung bereits vorhandener Daten oder Untersuchungsergebnisse erreicht werden kann,

2. die Durchführung der Maßnahme keine - nicht nur unerhebliche – Störung oder Belastung des Schulbetriebes hervorruft,

3. die Teilnahme freiwillig oder gemäß § 30 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz die Teilnahme verpflichtend ist und

4. entweder personenbezogene Daten nicht verarbeitet oder die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Ein Antrag ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Umfrage oder Erhebung schriftlich vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie einen Antrag mit vollständigen Unterlagen mindestens drei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Umfrage oder Erhebung schriftlich vorlegen, können Sie in der Regel von einer rechtzeitigen Bearbeitung ausgehen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung.

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen.   

Dazu finden Sie folgend ein Merkblatt für die Antragstellung bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB).